das gericht hat mir nach der scheidung von meinem mann nur recht wenig unterhalt für unseren gemeinsamen sohn johnny (12) zugesprochen.
freundinnen von mir erhalten manchmal gar das doppelte.
kann ich revision einlegen oder wie läuft das, dass ich die gleiche summe erhalte?
die höhe der unterhaltszahlungen für kinder sind abhängig vom jeweiligen einkommen des mannes. wie viel deine nachbarinnen oder freundinnen erhalten ist für die berechnung unerheblich!