Folgende Voraussetzungen müssen stets vom Familiengericht geprüft werden, damit das Kind Kindesunterhalt, egal ob als Kinderbetreuungsunterhalt oder als Barunterhalt, verlangen kann:
Bedürftigkeit ("Was hat der Unterhaltsbegehrende?"),
Bedarf ("Was braucht der Unterhaltsbegehrende?"),
Leistungsfähigkeit,
Sonstige Aspekte.