Bei dem sogenannten Hebesatz handelt es sich um einen Prozentsatz, der auf den Steuermessbetrag angewendet wird, um die festzusetzende Gewerbesteuer zu ermitteln. Die hebeberechtigte Gemeinde setzt den auf den Steuermessbetrag anzuwendenden Hebesatz fest. Dieser Hebesatz muss für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen identisch sein. Er beträgt mindestens 200 % (§ 16 GewStG).