ich besitze ein Grundstück (ca.2 ha),auf dem ein kleineres Haus steht.
Da es sich um eine Fläche handelt, die ab und an von Hochwasser betroffen ist,wollte ich mich erkundigen, ob ich als Verkäufer verpflichtet bin, möglichen Käufern diese Eigenschaft bzw diesen Nachteil offenzulegen.