flozn
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13. Juni 2011 um 13:41
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
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13. Juni 2011 um 13:44
Guten Tag,
ich habe im internet einen artikel gekauft da stand neu und unbenutzt dabei
aber ich habe es bekommen da war die verpackung schon aufgerissen
ich wollte es deshalb zurückgeben aber das wurde mir verweigert
wie mache ich das richtig?
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 13. Juni 2011 um 13:44
Guten Tag. "Neu und unbenutzt" bedeutet eben nicht auch automatisch "ungeöffnet". Wenn der Artikel unbenutzt ist, dann hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt. In diesem Fall können Sie keine Schritte gegen ihn einleiten (in der Unternehmer-Verbraucher Konstellation wäre jedoch noch an ein Widerrufsrecht zu denken).