äußerlichkeiten

gstaad - 15. Juni 2011 um 23:27
 evil - 15. Juni 2011 um 23:27
Guten Tag,
Ich bin mir sicher, dass ich beim Vorstellungsgespräch wieder mal benachteiligt wurde. Bloß weil ich einen bestimmten Musikgeschmack mag und deshalb meist schwarze Mäntel und Lederklamotten anhabe, denkt diese intolerante Gesellschaft, dass ich etwas schlechteres bin.
Gibt es juristisch eine Möglichkeit, es denen mal ordentlich zu zeigen?

1 Antwort

Es gibt das AGG. Dort können Sie Ihre Rechte nachlesen. Wenn Sie bei gleicher Befähigung aufgrund einer der im AGG genannten Gründe benachteiligt wurden, können Sie eine Zahlung erklagen. Aber den Arbeitsplatz einklagen kann man nicht.