Guten Tag,
eine Frage bezüglich Vererbung an Minderjährige: mein derzeit 13 jähriger Sohn wäre mein einziger verbliebener Erbe. Ich besitzte außer ein paar Anlagen nur eine Eigentumswohnung. Würde meine Sohn die erben können oder geht das nicht weil er sie nicht verwalten kann?
Dankeschön!
Dein Sohn kann die Eigentumswohnung erben. Aber wie du richtig sagst kann er sie nicht verwalten. Das bedeutet, dass sie ihm dann schon gehören würde, aber es müsste ein Erbschaftsverwalter eingesetzt werden, der die WOhnungsverwaltung bis zur Volljährigkeit übernimmt.
Ich hoffe aber, dass du dir'diese Gedanken vollkommen unbegründet machst!