ich habe mir für meine eigentumswohnung neue fenster einbauen lassen. alles in allem habe ich dafür über 30 000 euro bezahlt.
nun das problem: habe für mehrfachverglaste fenster bezahlt und extra schmale fensterrahmen bestellt. weder meine mehrfachverglasung noch die extra schmalen panoramafensterrahmen habe ich engebaut bekommen. da ich beruflich unterwegs war, konnte ich den einbau nicht direkt überprüfen und habe dem handwerker einfach den schlüssel gegeben. kann ich die bezahlte leistung auch fordern obwohl ich den einbau nicht überwacht habe?
Ganz klares JA!
Unter welchen Bedingungen die Fenster eingebaut wurden ist für den Kaufvertrag an sich irrelevant.
Du kannst genau das verlangen für das du bezahlst hast. Wenn nicht hast du folgende Optionen:
- er kann nachbessern (geforderte Qualität !)
- er kann nicht nachbessern: du verlangst einen Teil des Geldes zurück oder du trittst vom Kaufvertrag zurück (du erhälst das komplette Geld zurück und er nimmt seine Fenster wieder mit).