ich bin seit kurzem lehrer und fahre bald mit meinen 8.klasse hauptschule ins sommercamp (im juli).
da ich nicht bis nach italien im bus fahren kann (bin vorher beruflich noch verhindert und kann erst 12 stunden später losfahren, also dann mit dem auto), frage ich mich, ob ich einen anspruch auf ersatz der benzin- und mautkosten habe.
Gemäß dem Landesreisekostengesetz hast du als Lehrer Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, wenn du eine genehmigte Klassenfahrt durchführst. Ein Verzicht auf die Erstattung ist grundsätzlich möglich.
Schönen Abend noch,
Silvio