timon2010
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12. Oktober 2010 um 16:42
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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12. Oktober 2010 um 16:47
mir wurde ein grundstück vererbt, wo aber dem staat ein nutzungsrecht für eine straße eingeräumt ist. Zu völlig inakzeptablen konditionen. Als erbe muss ich mich doch nicht daran halten oder?
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 12. Oktober 2010 um 16:47
Hallo!
Die Erben treten immer in alle Rechten und Pflichten des Verstorbenen ein. Also gilt das nutzungsrecht weiterhin, da das grundstück mit diesem recht nunmal belastet ist.
Genaueres finden Sie im Themenbereich "Erben-Schenken" auf dieser Seite!