useful
-
19. Juni 2011 um 23:47
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
-
19. Juni 2011 um 23:48
mir wurde ein grundstück vererbt, wo aber dem staat ein nutzungsrecht für eine straße eingeräumt ist. Zu völlig inakzeptablen konditionen. Als erbe muss ich mich doch nicht daran halten oder?
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 19. Juni 2011 um 23:48
Hallo!
Die Erben treten immer in alle Rechten und Pflichten des Verstorbenen ein. Also gilt das nutzungsrecht weiterhin, da das grundstück mit diesem recht nunmal belastet ist.
Genaueres finden Sie im Themenbereich "Erben-Schenken" auf dieser Seite!