Aufteilung des Hausrates vor Scheidung

Anne - 19. Juni 2011 um 23:56
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 24. September 2013 um 11:47
Guten Tag,

ich ziehe morgen aus dem gemeinsamen haus meines mannes und mir aus.
aber er will mir bezüglich der möbel und der gemeinsamen haushaltsgegenstände (schrank, waschmaschine, geschirr etc.) in keinster weise entgegenkommen. "du willst ja gehen" heißt es darauf nur noch.
wie ist das rechtlich? kann ich meine sachen für meine neue wohnung herausfordern?

2 Antworten

Hallo Anne,

Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder Ehegatte verlangen, daß er die Haushaltsgegenstände, die ihm gehören, das heißt die in seinem Eigentum stehen, entfernen und mitnehmen darf.
Grundsätzlich kannst du dein Eigentum während des Getrenntlebens herausverlangen nach § 1361 a BGB.
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
24. September 2013 um 11:47
Hallo Frau Frau_in_Not ! Alles Dazu finden Sie unter: http://www.recht-finanzen.de/faq/1902-auf-dem-weg-zur-scheidung
MfG