mir wurde ein grundstück vererbt, wo aber dem staat ein nutzungsrecht für eine straße eingeräumt ist. Zu völlig inakzeptablen konditionen. Als erbe muss ich mich doch nicht daran halten oder?
Hallo!
Die Erben treten immer in alle Rechten und Pflichten des Verstorbenen ein. Also gilt das nutzungsrecht weiterhin, da das grundstück mit diesem recht nunmal belastet ist.
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