ribery
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20. Juni 2011 um 23:09
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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20. Juni 2011 um 23:10
Guten Tag,
ich bin aus der Bretagne nach Deutschland gezogen in das Haus meiner vertorbenen Tante. Das war vor 2 Jahren. Jetzt möchte ich das Haus verkaufen aber der Notar hat etwas von Grundbuchübertragung und Eigentumsübertragung gesagt.
Was sind denn die deutschen Vorschriften, kann ich das als französischer Staatsangehöriger überhaupt oder brauche ich einen deuttschen Makler?
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 20. Juni 2011 um 23:10
Hallo,
diese Begriffe bedeuten lediglich, dass in Deutschland zwischen Verpflichtung und Verfügung unterschieden wird. Verkaufen können Sie alles, aber das heißt noch nicht dass dem Vertragspartner dann alle Rechte daran zustehen. Bei einem Haus ist die Eintragung in das Grundbuch und ein notarieller Vertrag nötig, damit alles ordnunggemäß vonstatten geht.
Also keine Panik, Sie müssen nur zum Notar und zum Grundbuchamt mit dem Käufer, dann können wirksam das Haus veräußern.