mein urgroßvater ist vor kurzem verstorben. hatte (leider) keine gute beziehung zu ihm . trotzdem frage ich mich, ob ich nicht einen anspruch auf erbe habe.
danke
constanze
Hallo,
wenn die gesetzliche erbfolge greift (d.h. wenn dein urgroßvater keine abweichende regelung testamentarisch fesgehalten hat) dann steht dir erstmal nichts zu.