Klausel im MV

Sunflower - 21. Juni 2011 um 22:30
 Bene - 21. Juni 2011 um 22:30
Guten Tag,
Habe in meinem Mietvertrag so ne Klausel gefunden, dass alles gelten soll, sofern es nicht ungültig geworden ist oder so ähnlich. Was soll das denn heißen? Kann ich sagen, dass einzelne sachen nicht mehr gelten dürfen !?
Danke euch.

1 Antwort

da muss ich dich enttäuschen; das kann nur ein gericht. Diese klausel dient der absicherung, dass der mietvertrag bestehen bleibt falls das gericht im prozess z.b. sagt, dass die vereinbarungen über instandhaltung ungültig ist.