bin im streit mit meinem mann. wir sind noch nicht rechtskräftig geschieden und wissen daher noch nciht, wer das sorgerecht für unsere 3 kinder zugesprochen bekommt.
wer hat es denn vor der rechtskräftigen scheidung?
- Wenn die Eltern des Kindes bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind, dann steht das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu (gemeinsames Sorgerecht).
Sie haben das Sorgerecht in eigener Verantwortung und in gemeinsamem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben (§ 1627 Satz 1 BGB).
- Wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht das Sorgerecht zunächst der Mutter alleine zu (§ 1626 a Absatz 2 BGB).