habe mir in einer edlen boutique ein abendkleid gekauft. die verkäuferin hat mich allerdings sehr unfreundlich und inkompetent beraten. hätte mir das kleid nicht super gefallen,hätte ich dort nichts gekauft.
kann ich schadensersatz für die unfreundliche beratung verlangen?
chrissie
Hallo,
gute Frage. Aber SchE nach 823 BGB steht dir sicherlich nicht zu! Dir ist ja durch die unfreundliche Beratung in dem Sinne kein Schaden entstanden. Wurdest du nicht beleidigt o.ä. wurde in dem Sinne auch kein Straftatbestand verwirklicht.