mein vermieter zwingt mich (auch aufgrund des mietvertrages, in dem es eine entsprechende klausel gibt), den garten ansprechend zu unterhalten und zu pflegen. im vorgartenbereich müssen entsprechende blumensorten angepflanzt werden (auch ein finanzieller faktor!) und der hintere bereich darf eine graslänge von 7 cm zu keiner zeit überschreiten.
muss ich mir das vorschreiben lassen? er droht mir damit, dass bei nichteinhaltung eine firma beauftragt wird, deren rechnung ich begleichen muss.
bin berufstätig und würde meine zeit gerne mit meinen kindern und nicht mit der gartenpflege verbringen!
Hallo,
gut, dass du dich dagegen wehrst. Prinzipiell dürfen in privatschriftlichen Verträgen solche Klauseln eingebaut werden, nicht aber im Mietvertrag.
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Vermieter nicht das Recht hat, seinem Mieter eine bestimmte Gartenpflege vorzuschreiben. (Urteil vom 21.10.2010, Az. 1 S 119/09)