Isolda
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30. Juni 2011 um 13:47
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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30. Juni 2011 um 13:49
Guten Tag,
meine Eltern stehen noch im Grundbuch. Das habe ich jetzt gemerkt, als ich das Haus verkaufen möchte. Meine Eltern haben mir aber damals das Haus geschenkt.
Ich weiß jetzt nicht weiter - wie soll das ablaufen?
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 20128 30. Juni 2011 um 13:49
Wenn die Auflassung an Sie wirksam erfolgt ist, haben Sie gegenüber Ihren Eltern einen sogenannten Grundbuchsberichtigungsanspruch. Auf deutsch: wenn die Schenkung damals korrekt abgelaufen ist, dann müssen Sie im Grundbuch eingetragen werden. Sie brauchen nur die Notarpapiere beim Grundbuch einreichen und die Gebühr zu bezahlen.