ich möchte neben meinem Hauptjob noch zusätzlich in einer Nachtbar bedienen oder als Barkeeper arbeiten. Brauche ich dazu eine Genehmigung von meinem Haupt-Arbeitgeber?
Hallo.
Ja, davon gehe ich schwer aus. Ein Nachtjob kann ganz erheblichen Einfluss auf den Tagjob haben (Übermüdung ...). Und das ist das Kriterium anhand dessen die Erlaubnispflicht festgemacht wird.