Guten Tag. Das ist jetzt vielleicht spitzfindig, aber: nein und ja!
Verkaufen können Sie grundsätzlich alles, auch den Kölner Dom oder das Berliner Rathaus. Nur wenn es an die Erfüllung dieser Verpflichtung geht (Übereignung), dann dürften Sie in Schwierigkeiten geraten.
Genau so ist es bei dem Gesellschaftsvermögen auch. Sie dürfen nur gemeinsam darüber verfügen(!). Soll heißen, dass Sie zwar allein einen Gegenstand verkaufen können, aber Sie zur Erfüllung immer die Zustimmung Ihres/Ihrer Partners/Partner benötigen.