Liebe Sofia,
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt gemäß § 24 b EStG 1.308 Euro.
Allein stehende Steuerpflichtige können ihn von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.
Der Entlastungsbetrag ist in Steuerklasse II berücksichtigt.