hallo.ich wurde vom sicherheitspersonal der deutschen bahn im zug festgehalten.und das mit einer fadenscheinigen begründung.ich bin doch in meinen grundrechten verletzt, steht mir kein schadensersatz zu??
es wird überwiegend abgelehnt, dass Private (die Bahn ist teilprivatisiert) sich gegenseitig in ihren Grundrechten verletzen können. Sie können die Bahn, aber ggf. wegen Freiheitsberaubung belangen (lassen). Dies aber nicht, wenn ein zulässiger Grund vorlag (also z.B. der konkrete Verdacht, dass Sie eine Straftat begangen haben.)