Guten Tag,
bei uns in der straße soll ein..ich sag mal..anrüchiges établissement eingerichtet werden
ich möchte nicht vor meiner wohnung damit konfrontiert werden und es wohnen viele kinder in dieser straße
können wir irgendwie dagegen vorgehen?
Guten Abend,
Sie müssen geltend machen, dass Sie in einem subjektiven öffentlichen Recht verletzt sind durch die Genehmigung und dann ein Widerspruchsverfahren anstreben.
Normalerweise prüfen die Behörden zuvor den Standort und erteilen keine Genehmigung z.B. für ein Neubaugebiet, wo nur lauter Kinder wohnen.