Am 30.11.2010 wurde die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2011 bekannt gegeben. Danach gelten ab dem 01.01.2011 die folgenden Änderungen:
erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger gegenüber einem Kind (bis 21 Jahre): Selbstbehalt steigt von 900 Euro auf 950 Euro.
nicht erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger gegenüber einem Kind (bis 21 Jahre): Selbstbehalt bleibt mit 770 Euro unverändert.
Unterhaltspflicht gegenüber volljährigem Kind mit abgeschlossener Schulausbildung: Selbstbehalt steigt von 1.100 Euro auf 1.150 Euro.
Unterhaltspflicht gegenüber unterhaltsberechtigtem ehemaligen Partner: Selbstbehalt steigt von 1.000 Euro auf 1.050 Euro.
Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Eltern: Selbstbehalt steigt von 1.400 Euro auf 1.500 Euro.