ich mache eine lehre als veranstaltungskauffrau. meine eltern mussten mir das genehmigen, was sie natürlich getan haben.
aber nun wollen sie mir dauernd dazwischenfunken und mir vorschreiben, wie ich meine arbeit zu machen hab. okay, bin zwar noch minderjährig, aber dürfen sie das???
Hallo,
nein, hier greift § 119 BGB, der besagt:
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. Ausgenommen sind Verträge, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.