Matratzen im Geschäft "probeschlafen"

harald34 - 7. Juli 2011 um 22:35
 Car - 7. Juli 2011 um 22:36
Guten Tag,

habe ich als käufer einer matratze das recht, diese im geschäft probezuschlafen?
klingt vielleicht doof, aber ich hatte in meinem leben schon so viel schlechter (aber trotzdem teure) matratzen, deren kauf ich nach 1 nacht bereut habe.

habe ich ein recht darauf?

1 Antwort

Hallo,
nein, grundsätzlich nicht. Der Eigentümer des Ladengeschäftes hat das Hausrecht und kann dir eine solche Aktion somit untersagen.
Sorry!

Wenn die Matratze aber nicht die versprochene Qualität hat, kannst du Gebrauch von deinem Widerrufsrecht machen.

Außerdem hast du bei Onlinekäufen (generell Fernabsatzgeschäften) das Recht, die Ware innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken.