also einige voraussetzungen für eine wirksame kündigung: der betriebsrat muss zugestimmt haben (bei etwas geößeren betrieben), bei verhaltensbedingter kündigung muss auch erst eine abmahnung erfolgen.
wenn anlass zum zweifel besteht: sofort kündigungsschutzklage erheben, das geht nur innerhalb einer kurzen frist