quindeau
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14. Oktober 2010 um 22:45
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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14. Oktober 2010 um 22:51
mir wurde ein grundstück vererbt, wo aber dem staat ein nutzungsrecht für eine straße eingeräumt ist. Zu völlig inakzeptablen konditionen. Als erbe muss ich mich doch nicht daran halten oder?
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 20128 14. Oktober 2010 um 22:51
Hallo!
Die Erben treten immer in alle Rechten und Pflichten des Verstorbenen ein. Also gilt das nutzungsrecht weiterhin, da das grundstück mit diesem recht nunmal belastet ist.
Genaueres finden Sie im Themenbereich "Erben-Schenken" auf dieser Seite!