ich heiße m..
mein zweiter mann ist leider verstorben. wir besitzen gemeinsam einen landsitz in der nähe von baden-baden. wert: 2,1 mio euro.
nun habe ich die hälfte des hauses geerbt und die kinder meines mannes (aus erster ehe) die andere hälfte.
ich bin nicht liquide genug, um ihnen ihren teil auszubezahlen.
muss ich nun das haus deshalb verkaufen? es ist mein alterswohnsitz!
seit dem 1.01.2010 kann jeder Erbe (zuvor galt dies nur für Erben, die selbst pflichtteilsberechtigt waren) gemäß § 2331a BGB Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs für den Erben wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre, insbesondere wenn sie ihn zur Aufgabe des Familienheims oder zur Veräußerung eines Wirtschaftsguts zwingen würde, das für den Erben und seine Familie die wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet.
Die Interessen des Pflichtteilsberechtigten sind angemessen zu berücksichtigen.