Dani
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9. Juli 2011 um 22:21
Classic.R
Beiträge23Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juli 7, 2014
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24. Mai 2013 um 15:53
Guten Tag,
Ich muss häufig an Feiertagen arbeiten. Bisher gab es dafür immer einen Zuschlag und der war steuerfrei. Einmal habe ich mir dafür aber einen Freizeitausgleich geben lassen. Da ich jetzt aber doch eher das Geld brauche, habe ich mir den nun auszahlen lassen. Das war nicht steuerfrei - warum???
Das ist dumm gelaufen.
Verstehen tue ich es auch nicht so richtig; aber es liegt wohl daran, dass du zuerst Anspruch auf einen bezahlten freien Tag erhältst. Diesen freien Tag verkaufst du jetzt. Das hat also nichts mehr mit einer zusätzlichen Vergütung zu tun. Die Steuerfreiheit hast du damit verloren.
Classic.R
Beiträge23Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juli 7, 2014 24. Mai 2013 um 15:53
24. Mai 2013 um 15:53
Bye