Teilnahmegebühr

Werner - 10. Juli 2011 um 22:46
 gun-di - 10. Juli 2011 um 22:46
Guten Tag. Ich habe zur Fortbildungszwecken einen Sprachkurs gebucht, kann jetzt aber kurzfristig nicht teilnehmen.
Man möchte mir aber die bereits gezahlte Teilnahmegebühr nicht zurückerstatten.
Muss ich das nun gerichtlich geltend machen?
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.

1 Antwort

Das ist voll davon abhängig was Sie vertraglich mit dem Veranstalter vereinbar haben. Wenn Sie im Falle eines Nichtantritts die volle Zahlung vereinbart haben, dann darf er es behalten (sofern es keine unwirksame AGB war). Ansonsten muss er sich anrechnen lassen, was er noch hätte erwirtschaften können mit dem freigewordenen Platz. Dafür ist natürlich sehr wesentlich wie kurzfristig Sie abgesagt haben.