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10. Juli 2011 um 22:55
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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10. Juli 2011 um 22:57
Guten Tag,
in einem Frauenmagazin war ein Artikel über Scheidung. So bin ich auf die Frage gekommen. Da war die Rede von ehebezogenen Zuwendungen. Damit kann ich aber nichts anfangen
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 10. Juli 2011 um 22:57
bei ehebezogenen zuwendungen handelt es sich z.b. um sachleistungen (geschenke) oder geldzahlungen, die nur gemacht wurden, weil die ehe bestand und/oder weiter bestehen sollte
diese können unter umständen auch zurückgefordert werden (beispiel: bei grobem undank)
wenn sie etwa noch von ihrem mann einen teuren ring zum hochzeitstag geschenkt bekommen, aber bereits die scheidungspapiere eingereicht haben, nur er weiß es noch nicht, dann ist das eine ehebezogene zuwendung, die er wohl zurückverlangen kann