mir wurde gekündigt, weil ich meine Schwangerschaft verschwiegen habe.
Gibt es nicht sowas wie ein Kündigungsverbot für werdende Mütter?
Bitte helft mir, will meinen Job zurück!
Liebe Coucou,
eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist gemäß § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) unzulässig und somit unwirksam,
wenn die Arbeitnehmerin bei Erhalt der Kündigung schwanger war und der Arbeitgeber davon wußte oder
wenn die Arbeitnehmerin bei Erhalt der Kündigung schwanger war und sie den Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung darüber informiert oder
wenn die Arbeitnehmerin vor weniger als 4 Monaten entbunden hat und der Arbeitgeber davon wußte oder
wenn die Arbeitnehmerin vor weniger als 4 Monaten entbunden hat und sie den Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung darüber informiert.