Die GmbH muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Die Gesellschafter werden im Rahmen einer Versammlung einberufen, um über den Jahresabschluss zu entscheiden.
Die Bilanz muss veröffentlicht werden.
Der in der Bilanz festgestellte Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer in Höhe von 25 % sowie der Gewerbesteuer, deren Hebesatz von der Gemeinde am Sitz der Gesellschaft festgelegt wird.
Die an die Gesellschafter ausgeschütteten Gewinne nennt man Dividenden.
Sie werden mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % besteuert.