Weiterbildungskosten zurückzahlen??

jana35 - 13. Juli 2011 um 23:12
 Konstantinopel_032 - 13. Juli 2011 um 23:12
Guten Tag,
in meinem arbeitsvertrag steht eine klausel, dass ich weiterbildungskosten zurückzahlen muss
was habe ich darunter zu verstehen?
danke euch,
jana35

1 Antwort

Konstantinopel_032
13. Juli 2011 um 23:12
Hallo Jana,

habe da was für dich:
Bei einer sogenannten Rückzahlungsklausel handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildungskosten zurückzuzahlen, falls er innerhalb einer bestimmten Frist kündigt. Gleiches gilt, wenn er durch sein Verhalten dem Arbeitgeber Anlass zur Kündigung bietet. Dagegen entfällt die Rückzahlungspflicht, wenn der Arbeitnehmer auf seine Kündigung keinen Einfluss hatte (beispielsweise bei betriebsbedingter Kündigung).

Derartige Rückzahlungsklauseln müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um nicht unwirksam zu sein. So ist eine Rückzahlungsklausel nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer durch die Weiterbildungsmaßnahme einen geldwerten Vorteil erlangt. Auch müssen die durch die Weiterbildung erlangten Vorteile des Arbeitnehmers in einem angemessenen Verhältnis zu der festgelegten Bindungsdauer stehen. Liegt dagegen eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vor, ist die Rückzahlungsklausel insgesamt unwirksam.


Quelle: Praxistipp Kioskea