Guten Tag. Korrekterweise muss ich darauf hinweisen, dass es "Rechtsschutzmöglichkeiten" heißen sollte. Es kommt darauf an: hat der Vermieter aus einem zulässigen Grund (z.B. Eigenbedarf) gekündigt? Dann ist die Kündigung wirksam. Wenn er die nur gekündigt hat, weil ihm gerade danach war, gilt es nicht.