Unterstützung für Waisen

Bine - 14. Juli 2011 um 23:36
 Sas.Kia - 14. Juli 2011 um 23:36
Guten Tag,
aus tragischen Gründen hat mein Neffe beide Elternteile verloren.
Er ist 15 Jahre alt.
Weiß jemand, welche UNterstützung im rechtlich zusteht?
Danke
Bine

1 Antwort

Hallo Biene,

vielen Dank für deine Frage. Gemäß § 48 Absatz 1 SGB VI haben Kinder nach dem Tod beider Elternteile Anspruch auf Vollwaisenrente. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat.

Waisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt (§ 48 Absatz 4 Nr. 1 SGB VI). Darüber hinaus besteht gemäß § 48 Absatz 4 Nr. 2 SGB VI der Anspruch auf Waisenrente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise
sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologische Jahr ableistet oder
sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann.

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.