Neben unserem Haus wurde genehmigt, dass ein Fußballstadion gebaut werden darf. Abgesehen davon, dass ich Fußball nicht ausstehen kann, habe ich sowas von keinen Bock auf besoffene Fußbalfans. Habe ich als einfacher Bvürger denn keine Möglichkeit mich zu wehren?
Doch das haben Sie. Sie sind auf alle Fälle durch die Genehmigung des Bauvorhabens in Ihren Rechten betroffen. Sie können Widerspruch gegen den Erlasss der Baugenehmigung ergeben, dann muss diese erneut geprüft werden. Ob das im Ergebnis etwas ändert, kann ich Ihnen aber auch nicht garantieren.