Hallo. Sie müssen ihn vielleicht nicht zahlen, nämlich dann nicht, wenn Sie den gültigen Bewohnerparkausweis gut sichtbar hinter die Scheibe gelegt haben. Viel wichtiger ist aber ,dass Sie versuchen den (eventuellen) aufzuklären, denn sonst geht das Ganze vielleicht in die Zwangsvollstreckung. Und das ist doch vollkommen unnötig. Widersprechen Sie ganz einfach bei der Behörde, die den Strafzettel ausgestellt hat.