Schimanski
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18. Juli 2011 um 20:25
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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18. Juli 2011 um 20:27
Guten Tag. Ich habe einen Arbeitnehmer abgemahnt. Er hat aber schon wieder gegen Arbeitsvorschriften verstoßen. Kann ich ihn nur kündigen oder stehen dem irgend welche Arbeitnehmerschutzvorschriften entgegen? Vielen Dank.
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 18. Juli 2011 um 20:27
Hallo..Sie können dem Arbeitnehmer kündigen, sofern die kündigung "sozial gerechtfertigt" ist (§ 1 KSchG). Es wird dazu verlangt, dass die Abmahnung im selben Bereich (z.B: Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften) erteilt wurde, wie jetzt auch der neuerliche Vorfall, weshalb Sie kündigen möchten. Wenn Sie abgemahnt haben, weil er mehrfach zu spät gekommen ist, jetzt aber kündigen wollen, weil er eine Sicherheitsvorschrift außer Acht gelassen hat, dann wird das wohl nicht durchgehen.