Ausschankerlaubnis

Fredi - 21. Juli 2011 um 22:19
 ready4change - 21. Juli 2011 um 22:20
Guten Tag,
Kann ich etwas gegen die Aberkennung meiner Ausschankerlaubnis unternehmen? Angeblich bin ich unzuverlässig, aber ich habe überhaupt nichts gemacht. Früher ist es mal vorgekommen, dass ich Alkohol an Minderjährige ausgegeben habe. Aber das war mehr so ein Versehen.
Danke schön.

1 Antwort

ready4change
21. Juli 2011 um 22:20
die Unzuverlässigkeit muss mit einem aktuellen Grund belegt werden. Jahre zurück liegende Vorfälle bleiben außer Betracht. Wie lange ist dieser Vorfall denn her? Der Bescheid muss zudem begründet sein und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.