Schenkung nach Unterschlagung rückgängig mach

kadettmaus Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag Juli 28, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 28, 2011 - 28. Juli 2011 um 14:41
 Lucie - 28. Juli 2011 um 18:33
Guten Tag,

Mein Name ist Sylvia und ich habe folgende Frage zum Thema Schenkung.
Ist es möglich das eine Schenkung die mehr als 10 Jahre her ist,
auf Grund einer Verunträung von Geldern (das jetzt erst bekannt worden ist)
zückgängig gemacht werden kann.

Die Situation ist folgende.
Meine Tante schenkte ihrer Tochter von mehr als 10 Jahren ein schuldenfreies
Mehrfamilienhaus.
Da die Tochter aber auch Kontengewalt über das Konto der Mutter hatte,
hat sie im laufe der 10 Jahre das Konto der Mutter geplündert.
Dieses ist jetzt erst aufgefallen,da Zahlunge die über dieses Konto laufen,
nicht mehr beglichen werden können.
Jetzt möchte meine Tante die schenkung des Hauses rückgängig machen.
Geht das oder hat die Tante Haus und ihr Geld verloren?

1 Antwort

Guten Tag,

meiner Meinung nach kann die Schenkung nicht rückgängig gemacht werden...
Generell kann man die Schenkung wegen grobem Undank ( § 530 BGB, § 532 BGB) schon rückgängig machen, aber ob das nach 10 Jahren noch möglich ist, weiß ich nicht.
Wenn du sagst, dass es sich um ein Haus handelt, würde es sich doch vielleicht schon lohnen, eine Beratung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen?

Es gibt im Internet auch Portale wie z.b. frag-einen-anwalt.de , bei denen du die Ausführlichkeit der Antwort (die dann wirklich von einem RA stammt) durch den Betrag, den du bereit bist zu zahlen, selbst steuern kannst.
Das funktioniert dann so: Du stellst eine Frage und gibst als Gehalt z.B. 80 € an. Die Antwort ist dann also deutlich ausführlicher als wenn du nur 20 € angibst.

Mach das doch mal!