Strafrecht

BGB-heini - 17. Oktober 2010 um 13:37
 BGB-heini - 17. Oktober 2010 um 18:16
hallo
hab mal ne frage zum strafrecht. passt hier zwar in keine kategorie, aber was ist der unterschied zwischen einer natürlichen handlungseinheit und ener tatbestandlichen handlungseinheit?

studiere jura und bin gerade am lernen

danke für die hilfe

2 Antworten

hallo,
super, dass du dich mit strafrecht beschäftigst, mich interessiert das auch!

ein beispiel für die natürliche handlungseinheit: du fährst zu schnell durch einen tunnel. mit konstant 8 km/h zu viel meinetwegen. dabei wirst du aber von zwei blitzern gefilmt.
das wird dann als eine einzige natürliche (menschliche) handlung bezeichnet, obwohl es zwei einzelne ordnungswidrigkeiten sind. normalerweise wird man dann nur einmal zur kasse gebeten.

die tatbestandliche handlungseinheit ist dagegen das was das gesetz (also StGB) als eine Handlung ansieht.
z.B. das "dauerdelikt" entführung.
im sinne des gesetzes ist eine entführung ein einziges delikt. dabei kann die entführung ja auch jahre dauern und besteht aus vielen einzelnen handlungen.
-> die tatbestandliche handlung kann also mehrere "natürliche" handlungen beinhalten

im ergebnis: natürliche handlung = "natürliches" menschliches verhalten
tatbestandliche handlung = aus der sicht des gesetzes

hoffe ich konnte dir helfen und habe dich nicht verwirrt ;)

viele grüße!
Hallo!

Vielen Dank für die ausführliche Anwort. Hab jetzt alles verstanden und werde die zwei mit den guten beispielen wohl nicht mehr verwechseln ;)

ciao