Guten Tag, Ich habe mich im Kaufhof bei einer Hose vergriffen. Ich hatte die andere anprobiert und dann aus Versehen doch die erwischt, die nocht gepasst hat.
Den Zettel habe ich aber schon weggeworfen.
Kann ich meine Hose trotzdem noch umtauschen?
Hi
ich glaube das Umtauschrecht von Kaufhof gilt nur bei Vorlage des Kassenbons. Aber Sie können den Kaufvertrag anfechten, weil Sie sich vergriffen haben. Wenn noch jemand dabei war, ist es ganz einfach: Sie müssen nur in die Filiale zurück in der Sie gekauft haben und das an der Kasse sagen, was Sie hier geschrieben haben,
viele Grüße.