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Beiladung vor Gericht
claus39
- 20. August 2011 um 12:10
wunderkind -
20. August 2011 um 12:35
Guten Tag,
ich habe eine beiladung als zeuge vor gericht bekommen
muss ich da erscheinen?
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
wunderkind
20. August 2011 um 12:35
Ja, das müssen Sie. Man wird Ihnen auch anbieten, für die Auslagen die Sie hatten, aufzukommen.
Aber Sie haben möglicherweise ein Aussageverweigerungsrecht.
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