Ich war vor ca. 1 Woche mit akuten Beschwerden beim HNO Arzt. Dummerweise hatte ich meine Versichertenkarte vergessen und keine Möglichkeit schnell nach Hause zu fahren. Mir wurde deshalbt am Empfang gesagt, dass man mich nicht in das Behandlungszimmer vorlassen könne, wenn ich keine Versichertenkarte vorweisen kann. Nach einiger Diskussion bin ich dann zu einem anderen Arzt, dort war es komischerweise gar kein Problem. Daher meine Frage: hat der Arzt eine Behandlungspflicht?
Danke sehr.
Grundsätzlich nicht. Die Dienstleistungen, die Ärzte anbieten unterfallen, genau so wie der Brötchenkauf, der Vertragsfreiheit. Man muss also keinen Patienten behandeln. Dieser Grundsatz gilt jedoch dann nicht, wenn akute Schmerzen vorliegen, also schneller Handlungsbedarf. In diesem Fall muss der Arzt behandlen (nicht nur wegen dem Hippokratischen Eid). Er macht sich andernfalls vielleicht sogar strafbar!