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Eheliches / uneheliches Kind
chris
- 20. August 2011 um 21:30
Frauke78 -
20. August 2011 um 21:30
Guten Tag,
mich interessiert, ob nichteheliche und eheliche Kinder im Erbrecht unterschiedlich behandelt werden.
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
Frauke78
20. August 2011 um 21:30
Guten Abend!
Nein, eheliche und nichteheliche Kinder sind erbrechtlich gleichgestellt. Seit Inkrafttreten des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes am 1. April 1998 werden eheliche und nichteheliche Kinder in Bezug auf die gesetzliche Erbfolge gleich behandelt.
Liebe Grüße,
Frauke
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