Ein Gewerbebetrieb wird unter Berücksichtigung kaufmännischen und/ oder technischen Wissens betrieben, um mit ihm Gewinne zu erzielen.
Er wird selbstständig geführt.
Die Einkünfte aus einer Aktivität werden dann nicht in dieser Kategorie besteuert, wenn Sie einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft haben oder die Tätigkeit freier Berufe (Selbständige) ausüben (§ 1 Abs. 2 HGB bzw. § 15 Abs. 2 EStG).
Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind auch die Einkünfte jeder Person in seiner Eigenschaft als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder als Mitunternehmer erfaßt. Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind auch die Veräußerungsgewinne für den Verkauf eines Gewerbes erfasst!